- 5004 a - 1331. März 9. Glogau (dat.). Sabb. prox. ante dom. Letare. Constantia, Herzogin von Schlesien, Herrin zu Glogau, Wittwe des weiland Fürsten Przymko, Herzogs und Herrn von Glogau, gelobt den Rathmannen und der Bürgerschaft ihrer Stadt Glogau, sie bei ihren hergebrachten Rechten zu schützen und keine Rechtssache ausserhalb der Stadt zu ziehen, sondern nur in der Stadt selbst vor ihren herzoglichen und zustandigen Richtern richten zu lassen. Ferner verspricht sie ihnen, falls der derzeitige Hauptmann oder Kastellan der Burgen zu Glogau bezw. in Tarnova (Tarnau bei Beuthen a. O.) sterben oder sie andere Kastellane daselbst einsetzen sollte, dass sie dieselben ohne Wissen der Rathmannen und der Bürger nicht wählen, noch ihnen diese Burgen übergeben wolle, wofern sie nicht den Rathmannen und den Bürgern gelobten, sich nach dem Tode der Herzogin gegen die wahren Erben des Leibgedinges mit ihren Burgen nicht anders zu verhalten, als nach Recht und Billigkeit gebührt. Schliesslich gelobt sie, die Stadt Glogau und ihr ganzes Leibgedinge nach ihrem Tode in dem Zustande, wie sie alles überkommen, unbeschwert und unbelastet zurückzulassen. Z : Hermann von Reichenbach, Rudiger von Hugwitz, H(rect. M)erbot von Hayn, Heinrich von Buchwald Schweidnitzer Hofrichter, Otto von Kurthburg (rect. Kuesburg, Keuschburg), Urto (rect. Ticzco) von Borsnitz, Konrad von Czronen (rect. Czirnen), Skrunchin (rect. Brunchin), sämmtlich Ritter, Konrad von Beczschow. Aus dem Or. im Glogauer Stadtarch., wo es im Dezember 1902 nicht aufzufinden war, fehlerhaft abgedr. bei Minsberg, Gesch. der Stadt und Festung Gross-Glogau II, 201/202. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |